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Der kommunale Richtplan Winterthur liegt vor – und er ist problematisch. Nicht wegen einzelner Details, sondern wegen seines grundsätzlichen Anspruchs. Der Richtplan wird missbraucht, um politische Ziele, ideologische Leitbilder und weitreichende Eingriffe festzuschreiben, die in dieser Dichte und Verbindlichkeit nicht in ein Planungsinstrument gehören. Statt sich auf Planung zu beschränken, wird Politik gemacht. Statt zu koordinieren, wird gesteuert. Statt Optionen offen zu halten, werden Fakten geschaffen.
Der Richtplan greift tief in Mobilität, Wohnen, Wirtschaft und Eigentum ein. Er verschiebt Kompetenzen vom Parlament hin zum Stadtrat und zur Verwaltung, weil spätere Entscheide mit dem Verweis auf den Richtplan als «vorgegeben» verkauft werden. Und er zementiert eine links-grüne Agenda, indem er umstrittene Zielbilder planerisch festschreibt, statt sie als politische Streitfragen offen zu lassen.
Was ist ein Richtplan
Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Er legt fest, wo sich eine Stadt entwickeln soll, welche Gebiete welchen Zweck erfüllen und wie verschiedene Nutzungen aufeinander abgestimmt werden. Er ist ein Koordinationsinstrument, kein politisches Programm.
Ein Richtplan soll:
- Räumliche Entwicklungen aufzeigen
- Gebiete sichern oder reservieren
- Infrastruktur koordinieren
Ein Richtplan soll nicht:
- Politische Zielbilder festschreiben
- Verhalten der Bevölkerung lenken
Ein Richtplan darf nicht:
- Volksentscheide relativieren oder umgehen
- Detailvorschriften machen, die in Gesetze oder die BZO gehören
Genau diese Grenze überschreitet der vorliegende Richtplan systematisch. Er enthält politische Programme, ideologische Leitbilder und konkrete Steuerungsabsichten, die dort nichts verloren haben. Damit wird der Richtplan zu einem Machtinstrument des Stadtrats – zulasten von Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit.
Verfahren
Der kommunale Richtplan wird nicht vom Volk beschlossen, sondern vom Parlament festgesetzt und anschliessend vom Kanton genehmigt. Genau deshalb ist Zurückhaltung zentral. Umso problematischer ist das konkrete Verfahren in Winterthur.
Die Detailberatung erfolgt in einer Spezialkommission, wo die meisten bürgerlichen Anliegen keine Chance haben. Substanzielle Korrekturen sind damit von Beginn weg politisch blockiert. Ich (Marc Wäckerlin) war Mitglied dieser Kommission und vertrete dort zusammen mit meinem Kollegen Philipp Angele die Standpunkte der SVP. Es herrscht das Kommissionsgeheimnis, daher darf ich mich nicht spezifisch dazu äussern, wie sich die anderen Parteien im Einzelnen in der Kommission verhalten.
Die links-grünen Parteien nutzen mit ihren aktuellen Mehrheiten in Stadtrat und Parlament dieses Verfahren im Zusammenspiel mit der von ihnen geprägten Verwaltung gezielt aus. Politisch umstrittene Inhalte werden als technische Planung dargestellt. Ideologische Zielsetzungen werden in den Richtplan eingebaut, obwohl sie weder gesetzlich beschlossen noch vom Volk legitimiert sind. Das Parlament kann nach Verabschiedung des Richtplans nur noch begrenzt steuern, denn alle Vorlagen aus der Verwaltung folgen dem Richtplan.
Besonders problematisch ist, dass viele Passagen bewusst vage formuliert sind. Was offen bleibt, wird später durch den Stadtrat und die Verwaltung interpretiert – erfahrungsgemäss stets zulasten von Mobilität, Eigentum und wirtschaftlicher Freiheit. So werden Schritt für Schritt Fakten geschaffen, ohne dass Volk oder Parlament nochmals effektiv eingreifen können.
Dieses Verfahren ist kein neutraler Planungsprozess. Es ist ein politisches Instrument, mit dem Macht verlagert, Kompetenzen konzentriert und demokratische Kontrolle ausgehebelt wird.
Kompetenzverschiebung
Der Richtplan verschiebt Macht systematisch vom Parlament und vom Volk zum Stadtrat und zur Verwaltung. Was früher politisch entschieden oder zumindest offen diskutiert wurde, wird heute als planerische Notwendigkeit dargestellt und dem demokratischen Prozess entzogen.
Der Stadtrat nutzt den Richtplan, um politische Ziele langfristig festzuschreiben. Ist etwas einmal im Richtplan verankert, gilt es später als gesetzt, als «übergeordnete Vorgabe», von der angeblich nicht mehr abgewichen werden kann. So werden politische Entscheide vorweggenommen, ohne dass Parlament oder Volk nochmals realen Einfluss haben. Es wird noch schwieriger, Fehlentwicklungen zu stoppen.
Besonders problematisch ist, dass der Richtplan als behördenverbindlich gilt, der Stadtrat ihn aber laufend interpretiert und fortschreibt. Unter dem Schlagwort des «dynamischen Richtplans» werden Inhalte schrittweise verschärft, konkretisiert oder ausgeweitet, ohne dass jeweils eine neue Grundsatzdebatte geführt wird. Das Parlament wird damit faktisch umgangen.
Der Stadtrat schafft so eine Situation, in der er sich selbst auf den Richtplan berufen kann, den er zuvor massgeblich mitgestaltet hat. Kontrolle und Gewaltenteilung werden ausgehöhlt. Planung wird zur Machttechnik, Verwaltung zur politischen Akteurin.
Der Richtplan wird damit nicht mehr zum Werkzeug der Demokratie, sondern zu einem Instrument der Exekutive, um ihre Agenda langfristig abzusichern.
Rechtsstaat
Der vorliegende Richtplan zeigt einen selektiven Umgang mit Rechtsstaat und Demokratie. Übergeordnete Vorgaben und Volksentscheide werden nicht einheitlich respektiert, sondern je nach politischer Opportunität gewichtet.
Volksentscheide werden opportunistisch bevorzugt. Was ins links-grüne Konzept passt, wird konsequent erhöht und ständig referenziert. Ziele wie Netto-Null 2040 oder der Lärmschutz werden als übergeordnete Sachzwänge dargestellt, denen sich alles andere unterzuordnen habe. Sie dienen als Rechtfertigung für weitreichende Eingriffe und als Argument, um politische Diskussionen abzuwürgen.
Andere Volksentscheide werden dagegen bewusst übergangen und aktiv relativiert. Die Mobilitätsinitiative hätte zwingend Anlass für eine materielle Überarbeitung zentraler Inhalte geben müssen. Stattdessen wird an bestehenden Zielsetzungen festgehalten und offen angekündigt, gemeinsam mit dem Kanton Wege zu suchen, um die geplante Tempo-30-Politik dennoch umzusetzen. Der Volkswille wird damit nicht respektiert, sondern gezielt umgangen.
Auch dort, wo sich die politischen Rahmenbedingungen klar verändert haben, wird jede Korrektur verweigert. Anträge, offensichtliche Widersprüche zu bereinigen und Festlegungen neu zu beurteilen, werden systematisch abgelehnt, wenn sie nicht ins Narrativ passen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung findet nicht statt.
So entsteht ein Richtplan, der Recht nicht neutral umsetzt, sondern selektiv interpretiert. Demokratie wird nicht offen abgeschafft, aber strukturell ausgehöhlt. Der Rechtsstaat wird zur Verfügungsmasse politischer Ziele.
Überladung
Der Richtplan geht weit über das hinaus, was ein Planungsinstrument leisten soll. Statt sich auf räumliche Grundsatzfragen zu beschränken, enthält er eine Vielzahl politischer Zielsetzungen, programmatischer Aussagen und operativer Vorgaben, die in Gesetze, Verordnungen oder die Bau- und Zonenordnung gehören würden.
An vielen Stellen wird bis ins Detail gesteuert. Nutzungsvorgaben, Verhaltenslenkung, qualitative Anforderungen und Prozessvorschriften werden festgeschrieben, obwohl der Richtplan dafür weder gedacht noch geeignet ist. Planung wird mit Regulierung verwechselt.
Gleichzeitig bleibt der Richtplan dort vage, wo Klarheit zwingend wäre. Zentrale Begriffe und Ziele, wie «Fussgängerteppich» werden offen formuliert, ohne messbare Kriterien oder klare Grenzen. Dieser grosse Interpretationsspielraum liegt vollständig beim Stadtrat und der Verwaltung.
Diese Kombination ist besonders gefährlich: harte Detailvorgaben dort, wo Freiheit nötig wäre, und weiche Formulierungen dort, wo demokratische Kontrolle erforderlich ist. Das Risiko ist offensichtlich, dass offene Passagen einseitig ausgelegt und Schritt für Schritt zulasten der Bevölkerung verschärft werden.
Der Richtplan wird so zu einem überladenen Mischinstrument, das weder sauber plant noch transparent steuert, sondern Macht konzentriert und Unsicherheit schafft.
Unendliche Kostenfalle
Der Richtplan produziert vor allem eines: Planungskosten. Statt sich auf wenige zentrale Aufgaben zu konzentrieren, wird eine Vielzahl von Studien, Konzepten, Analysen und Teilstrategien ausgelöst. Für nahezu jedes Thema werden neue Prozesse definiert, neue Grundlagen verlangt und neue Projekte gestartet.
Diese Planungsflut verursacht hohe Projektierungskosten. Externe Gutachten, interne Arbeitsgruppen, Begleitprozesse und Abstimmungen binden enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Der Nutzen dieser Arbeiten steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Gleichzeitig fehlt es an Umsetzung. Trotz wachsender Papierberge werden reale Probleme nicht gelöst. Verkehrsengpässe bleiben bestehen, Infrastruktur wird nicht ausgebaut, notwendige Investitionen werden aufgeschoben. Planung ersetzt Handlung.
Am Ende fehlt das Geld dort, wo es gebraucht würde: bei konkreten Verbesserungen für die Bevölkerung. Der Richtplan wird so zum Selbstzweck, zum Beschäftigungsprogramm für Verwaltung und Berater – bezahlt von den Steuerzahlern, ohne spürbaren Mehrwert.
Fünf Minuten Phantasterei
Im ursprünglichen Richtplan wird das Leitbild der «5 Minuten Stadt» verwendet. Gemeint ist eine Stadt, in der Einwohner und Arbeitsplätze alle wichtigen Dienstleistungen innerhalb von fünf Minuten Fussweg erreichen sollen. Dieses Konzept ist für Winterthur völlig realitätsfremd.
Winterthur erreicht selbst im Bereich des Hauptbahnhofs weder die nötige Einwohner- noch die Arbeitsplatzdichte, um auch nur annähernd einer fünf Minuten Stadt zu entsprechen – geschweige denn einer fünfzehn Minuten Stadt. Solche Konzepte mögen in extrem verdichteten Metropolen wie Downtown Manhattan oder in chinesischen Millionenstädten funktionieren. Für eine mittelgrosse Schweizer Stadt sind sie utopisch.
Hinzu kommt die Topografie. Winterthur ist zwischen Hügeln gestreckt, zieht sich in alle Richtungen in die Länge und weist vielerorts steile Wege auf. Das schränkt die Mobilität zu Fuss und mit dem Velo zusätzlich ein. Gleichzeitig vergrössert sich dadurch der Siedlungsrand. Die meisten Quartiere sind faktisch Randgebiete, zentrale Lagen sind die Ausnahme.
Das eigentliche Problem ist gravierender: Die gesamte Verkehrsplanung baut auf dieser falschen Annahme auf. Nur wenn man unterstellt, dass die meisten Wege kurz und zu Fuss machbar seien, lassen sich Konzepte wie der massive Modalsplit zulasten des Autoverkehrs überhaupt rechtfertigen. Fällt diese Annahme weg, bricht das Kartenhaus zusammen.
Zentralistische Planungsideologie
Der Richtplan ist Ausdruck einer bevormundenden Staatsideologie. Er geht davon aus, dass Einwohner, Eigentümer und Investoren nicht selbst wissen, was sinnvoll ist, und deshalb gelenkt, erzogen und kontrolliert werden müssen. Freiheit gilt nicht als Wert, sondern als Risiko.
Der Staat beansprucht immer mehr Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen. Nutzung, Bauweise, Mobilität und sogar Geschäftsmodelle sollen politisch gesteuert werden. Nicht Angebot und Nachfrage sollen entscheiden, sondern politische Zielvorstellungen. Das ist keine Planung mehr, das ist Machtpolitik.
Hinter dieser Haltung steht ein klarer ideologischer Anspruch. Der Richtplan dient dazu, links-grüne Weltbilder dauerhaft zu verankern. Was heute politisch umstritten ist, wird planerisch festgeschrieben und damit dem demokratischen Streit entzogen. Ideologie wird in Verwaltungshandeln übersetzt.
Besonders sichtbar wird das in den Bereichen Wohnen und Gewerbe. Private Investoren werden misstrauisch beäugt und mit Auflagen überzogen, während staatlich oder staatsnahe Akteure bevorzugt werden. Nutzungen werden vorgeschrieben, statt ermöglicht. Wirtschaftliche Freiheit wird als Störfaktor behandelt.
Der Richtplan wird so zum Instrument politischer Machtausweitung. Er schafft Kontrolle statt Vertrauen, Zwang statt Freiheit und setzt ideologische Vorgaben an die Stelle von Verantwortung und Eigeninitiative. Das ist kein moderner Planungsansatz, sondern autoritäre Steuerung durch die Hintertür.
Erzwungene Wohnungsnot
Die Wohnpolitik im Richtplan produziert künstliche Knappheit. Unter dem Vorwand sozialer Verantwortung wird der Wohnungsmarkt systematisch verzerrt und geschädigt. Die SP und ihre Mehrheiten geben vor, sich um Bedürftige zu kümmern, erreichen aber exakt das Gegenteil.
Statt auf einen funktionierenden Markt zu setzen, fördert die Stadt gezielt sogenannte gemeinnützige Bauträger. Diese werden politisch bevorzugt, während private Investoren mit Auflagen, Abgaben und ideologischen Vorgaben überzogen werden. Die Folge ist absehbar: Die leistungsfähigsten Akteure werden verdrängt, Investitionen bleiben aus, das Angebot schrumpft.
Der Mehrwertausgleich wird dabei als Nötigungsinstrument missbraucht. Investoren werden gezwungen, querzusubventionieren, «vergünstigten» Wohnraum zu erstellen oder zusätzliche politische Forderungen zu erfüllen. Wer bei einem Teil seines Projekts keine Rendite erzielen darf, muss diese Verluste anderswo kompensieren – oder investiert gar nicht mehr. Beides treibt die Preise nach oben.
Das Resultat ist eine Politik der Verknappung. Baukosten steigen, Verfahren werden komplizierter, Risiken nehmen zu. Am Ende steigen die Mieten für alle. Übrig bleibt staatlich subventioniertes Wohnen für wenige politisch genehme Nutzniesser – und Wohnungsnot für alle anderen.
Internationale Beispiele zeigen, wohin dieser Weg führt. In Berlin hat linke Wohnpolitik mit Mietendeckeln, Überregulierung und Investorenfeindlichkeit den Wohnungsmarkt ruiniert. Der Neubau ist eingebrochen, die Knappheit explodiert, die Preise steigen weiter. Statt die Fehler zu korrigieren, fordern dieselben Kreise immer radikalere Eingriffe bis hin zu Enteignungen – was Investitionen vollends abwürgt und die Krise weiter verschärft.
Genau diese Entwicklung droht auch Winterthur. Der Richtplan lenkt die Stadt mit Vollgas in eine Sackgasse. Statt mehr Wohnraum für alle zu ermöglichen, wird ideologisch umverteilt, reguliert und blockiert. Das Ergebnis ist vorhersehbar: weniger Angebot, höhere Preise, mehr Abhängigkeit vom Staat.
Nutzungszwang im Erdgeschoss
Der Richtplan schreibt vor, wie Erdgeschosse künftig genutzt werden sollen. Eigentümer und Investoren sollen nicht mehr selbst entscheiden können, welche Nutzung an einem Standort sinnvoll, gefragt und wirtschaftlich tragfähig ist. Stattdessen definiert die Stadt politisch erwünschte Nutzungen und zwingt diese den Privaten auf.
Damit missachtet der Richtplan bewusst Markt und Nachfrage. Ob ein Laden, ein Dienstleister oder ein anderes Angebot überhaupt funktioniert, spielt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist allein, ob die Nutzung ins politische Konzept passt. Unternehmerisches Risiko wird verordnet, wirtschaftliche Realität ignoriert.
Die Folgen sind absehbar: hohe Fluktuation, Leerstände und steigende Konkursrisiken. Betriebe, die politisch erzwungen, aber wirtschaftlich nicht getragen werden, verschwinden rasch wieder. Zurück bleiben leere Flächen, Wertverluste und Frust bei Eigentümern und Gewerbetreibenden.
Besonders entlarvend sind die immer wieder geäusserten Ideen, Erdgeschossnutzungen staatlich zu «kuratieren». Dass die Stadt private Ladenflächen inhaltlich steuern oder bespielen will, ist Staatswirtschaft in Reinform. Private Immobilien werden zur Bühne politischer Experimente.
Das Beispiel Hegi zeigt bereits heute, wohin diese Politik führt. Trotz Neubauten, moderner Quartiere und Nähe zum Eulachpark fehlt die Kundschaft. Geschäfte gehen ein, Flächen stehen leer. Der Richtplan ignoriert diese Realität vollständig und will denselben Fehler nun stadtweit wiederholen.
Lebendige Quartiere entstehen nicht durch Zwang, sondern durch Nachfrage, Freiheit und unternehmerische Initiative. Der Richtplan setzt auf das Gegenteil.
Zwangsrecycling
Unter dem Schlagwort «Kreislaufwirtschaft» greift der Richtplan tief in private Bauvorhaben ein. Was als freiwillige ökologische Idee sinnvoll sein kann, wird hier zum staatlichen Zwang. Der Markt soll nicht entscheiden, was effizient, sinnvoll oder technisch machbar ist – das übernimmt die Politik.
Der Richtplan sieht umfangreiche Vorgaben beim Bauen vor. Materialien, Prozesse und Wiederverwendung sollen politisch gesteuert werden, unabhängig von Kosten, Verfügbarkeit oder Zweckmässigkeit. Bauen wird dadurch komplizierter, langsamer und deutlich teurer.
Damit werden gute Ideen ruiniert. Recycling kann dort sinnvoll sein, wo es technisch und wirtschaftlich passt. Wird es jedoch erzwungen, entstehen ineffiziente Lösungen, zusätzlicher Planungsaufwand und hohe Folgekosten. Ökologische Symbolpolitik ersetzt vernünftige Abwägung.
Die Konsequenzen tragen nicht der Staat oder die Verwaltung, sondern die Bevölkerung. Höhere Baukosten führen direkt zu höheren Mieten. Investoren werden abgeschreckt, Projekte verzögert oder ganz verhindert. Das Angebot sinkt, die Preise steigen.
Auch hier gilt: Der Markt kann nachhaltige Lösungen hervorbringen, wenn man ihn lässt. Der Richtplan zerstört dieses Potenzial durch Zwang, Ideologie und Überregulierung.
Und auch das ist ein weiteres Puzzleteil hin zu unbezahlbarem Wohnraum!
Staatliche Wirtschaftslenkung
Der Richtplan überschreitet auch im Bereich Arbeit und Wirtschaft klare Grenzen. Dass Arbeitsplatzgebiete über die Bau- und Zonenordnung gesichert werden, ist sinnvoll und unbestritten. Damit ist der planerische Auftrag jedoch erfüllt. Alles, was darüber hinausgeht, ist kein Planen mehr, sondern wirtschaftspolitische Steuerung.
Der Richtplan will nicht nur festlegen, wo gearbeitet wird, sondern zunehmend auch wie. Nutzungsvorgaben, inhaltliche Schwerpunktsetzungen und qualitative Anforderungen greifen direkt in unternehmerische Entscheidungen ein. Der Staat maßt sich an zu bestimmen, welche Tätigkeiten an welchen Standorten erwünscht sind. Das ist Übersteuerung.
Besonders deutlich zeigt sich diese Haltung beim sogenannten Wissensquartier. Die Kooperation mit der ZHAW zur Berücksichtigung ihres Raumbedarfs ist unproblematisch. Was darüber hinausgeht, ist es nicht. Das Wissensquartier bedeutet tiefe Eingriffe in die wirtschaftliche Nutzung ganzer Gebiete.
Die Stadt will dort nicht nur planen, sondern mitgestalten, entwickeln und faktisch mitbetreiben. Sie beansprucht Einfluss auf Räume für Start-ups, Spin-offs, Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeitangebote und sogar Wohnnutzungen. Der Staat wird vom Rahmengeber zum Akteur.
Damit verdrängt die Stadt private Initiativen. Investoren, Unternehmer und Eigentümer werden zu Ausführenden politischer Konzepte degradiert. Innovation entsteht aber nicht durch staatliche Vorgaben, sondern durch Freiheit, Risiko und Wettbewerb.
Der Richtplan offenbart hier ein fundamentales Missverständnis: Die Aufgabe der Stadt ist es, Voraussetzungen zu schaffen, nicht Wirtschaft zu spielen. Genau das tut der Stadtrat jedoch – und zwar weit über die BZO hinaus.
Ideologische Verkehrspolitik
Der Richtplan verfolgt eine einseitige und dogmatische Verkehrspolitik. Die verschiedenen Verkehrsträger sollen sich nicht ergänzen, sondern werden bewusst gegeneinander ausgespielt. Mobilität wird nicht als Voraussetzung für Alltag, Arbeit und Wirtschaft verstanden, sondern als Mittel zur politischen Verhaltenslenkung. Der motorisierte Individualverkehr gilt pauschal als Problem, unabhängig davon, ob er notwendig, sinnvoll oder alternativlos ist.
Statt Lösungen für reale Verkehrsprobleme zu liefern, setzt der Richtplan auf Einschränkung, Verlangsamung und Verdrängung. Er richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bevölkerung aus, sondern an ideologischen Zielbildern.
Verordneter Modalsplit
Der Richtplan schreibt das Ziel fest, den Anteil des Autoverkehrs von heute rund 42 % auf 20 % zu halbieren. Dieses Ziel ist realitätsfremd. Es wird weder erklärt, wie es erreicht werden soll, noch warum es überhaupt sinnvoll oder notwendig wäre. Es basiert nicht auf Bedarf, Topografie, Pendlerströmen oder Altersstruktur, sondern auf Ideologie.
Um diesen Modalsplit zu erzwingen, wird nicht der ÖV verbessert, sondern der gesamte Verkehr verschlechtert. Kapazitäten werden abgebaut, Fahrzeiten verlängert, Engpässe bewusst geschaffen. Das trifft nicht nur Autofahrer. Busse stehen im selben Stau, Lieferverkehr kommt nicht vorwärts, Einsatzfahrzeuge verlieren Zeit. Der ÖV wird langsamer und unattraktiver, was seinen Anteil weiter senkt.
Der Modalsplit ist damit kein neutrales Ziel, sondern ein politisches Kampfmittel gegen den Individualverkehr – mit Kollateralschäden für alle.
Tempo-30-Dogma
Der Richtplan strebt eine weitgehend flächendeckende Verkehrsberuhigung an. Tempo 30 soll nicht nur in Wohnquartieren gelten, sondern auch auf Hauptverkehrsachsen, Sammelstrassen und Zubringern. Damit wird die grundlegende Funktion dieser Strassen ignoriert.
Hauptverkehrsachsen sind keine Quartierstrassen. Sie verbinden Stadtteile, tragen den ÖV, den Gewerbeverkehr und den Durchgangsverkehr. Ihre systematische Verlangsamung führt zwangsläufig zu:
- Stau und Rückstau in Knotenpunkten
- Ausweichverkehr durch Wohnquartiere
- längeren Fahrzeiten für Busse
- Verzögerungen für Polizei, Feuerwehr und Rettung
Der Richtplan blendet diese Folgen aus oder nimmt sie bewusst in Kauf. Sicherheit wird vorgeschoben, obwohl Stau, Aggression und Ausweichverkehr neue Risiken schaffen. Erreichbarkeit wird geopfert, um politische Symbole zu setzen.
Besonders gravierend ist der Umgang mit der Mobilitätsinitiative. Statt die veränderten Rahmenbedingungen ernst zu nehmen, wird offen angekündigt, gemeinsam mit dem Kanton «Lösungen» zu suchen, um die Tempo-30-Politik dennoch umzusetzen. Der Volksentscheid wird nicht respektiert, sondern politisch umgangen.
Parkplatzabbau
Der Richtplan verfolgt eine konsequente Verdrängungspolitik bei der Parkierung. Öffentliche Parkplätze sollen abgebaut, Park and Ride-Anlagen abgeschafft und blaue Zonen flächendeckend eingeführt werden.
Parkierung wird nicht mehr als notwendige Infrastruktur betrachtet, sondern als Lenkungsinstrument. Wer mit dem Auto kommt, soll es spüren. Besucher sollen fernbleiben, Aufenthalte sollen kurz sein, Mobilität soll unbequem werden.
Die Folgen sind absehbar:
- Besucher können nicht mehr länger als eine Stunde bleiben
- Kunden bleiben dem lokalen Gewerbe fern
- Handwerker verlieren praktikable Arbeitsmöglichkeiten
- ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden ausgeschlossen
Gerade Park and Ride-Anlagen an Randbahnhöfen erfüllen eine wichtige Funktion. Sie ermöglichen es, den ersten Teil des Wegs mit dem Auto und den Hauptteil mit dem Zug zurückzulegen. Ihre Abschaffung führt nicht zu weniger Autoverkehr, sondern zu mehr durchgehendem Autoverkehr.
Der Parkplatzabbau trifft nicht «den Verkehr», sondern die Bevölkerung und das Gewerbe.
Zerschnittene Stadt
Mit dem sogenannten Kammerprinzip wird die Stadt in voneinander getrennte Verkehrsbereiche zerlegt. Zentrale Engpässe werden nicht behoben, sondern bewusst verschärft. Der Verkehr zwischen den Quartieren soll über die Autobahn geführt werden.
Das benachteiligt insbesondere Quartiere abseits der Autobahnanschlüsse. Wer nicht direkt an der Autobahn wohnt, muss Umwege in Kauf nehmen. Gleichzeitig werden die Autobahnzufahrten künstlich dosiert, was neue Staus erzeugt. Die Stadt zwingt die Bevölkerung zu Umwegen und bremst sie dort erneut aus.
Statt Probleme zu lösen, werden sie verlagert. Die Stadt wird fragmentiert, der Alltag komplizierter, die Lebensqualität sinkt.
Ampelideologie
Der Richtplan setzt stark auf Verkehrsdosierung und Lichtsignalanlagen. Ampeln werden nicht als letztes Mittel eingesetzt, sondern als politisches Steuerungsinstrument.
Dabei sind Lichtsignalanlagen teuer, wartungsintensiv und ineffizient. Totzeiten reduzieren den Durchfluss, Wartezeiten steigen, Abgase und Lärm nehmen zu. Häufig wären Kreisverkehre oder einfache Vortrittsregelungen günstiger, leistungsfähiger und sicherer.
Der Richtplan ignoriert diese Realität. Effizienz wird dem Ziel der Verlangsamung untergeordnet.
Logistikfantasien
Unter dem Titel «urbane Logistik» will die Stadt der Privatwirtschaft vorschreiben, wie Waren transportiert werden sollen. Konzepte wie Lastenvelos, Rikschas oder kleinteilige Zustellmodelle werden propagiert, ohne Rücksicht auf Volumen, Distanzen, Topografie oder Wirtschaftlichkeit.
Logistik ist eine hochoptimierte private Leistung. Staatliche Eingriffe führen zu höheren Kosten, schlechterer Versorgung und realitätsfernen Lösungen. Der Richtplan ersetzt Erfahrung und Effizienz durch Wunschdenken und Ideologie.
Stadtrandpark
Der Richtplan führt den Begriff «Stadtrandpark» ein. Gemeint ist damit ein zusammenhängender, planerisch definierter Grün- und Freiraumgürtel rund um die Stadt, der Natur, Landwirtschaft, Erholung und Freizeit unter ein einheitliches Konzept stellen soll. Diese Gebiete sollen nicht einfach bestehen bleiben, sondern gezielt gestaltet, gelenkt und genutzt werden.
Genau hier liegt das Problem. Natur ist kein Park. Ein Park ist ein gestalteter, bewirtschafteter und intensiv genutzter Raum. Wälder, Felder und landwirtschaftliche Flächen am Stadtrand sind das Gegenteil: Produktionsräume, Lebensräume und Rückzugsgebiete. Durch die Umbenennung in «Park» wird ihre Funktion grundlegend verändert.
Mit dem Stadtrandpark wird ein erhöhter Nutzungsanspruch legitimiert. Mehr Wege, mehr Freizeitnutzung, mehr Besucherlenkung, mehr Infrastruktur. Was als Schutz verkauft wird, führt in der Praxis zu zusätzlichem Druck auf Natur, Wald und Landwirtschaft.
Landwirtschaft wird zur Nebennutzung degradiert, ökologische Flächen werden fragmentiert, der Wald wird zum Freizeitpark umgedeutet. Eigentümer und Bewirtschafter verlieren Handlungsspielraum, während der Staat immer stärker vorgibt, wie diese Flächen zu nutzen sind.
Der Stadtrandpark ist damit kein Schutzkonzept, sondern ein planungspolitisches Konstrukt, das neue Eingriffe rechtfertigt. Winterthur ist bereits von Natur umgeben. Diese Realität braucht keine neue Etikette und keinen zusätzlichen staatlichen Zugriff.
Das Konzept «Stadtrandpark» ist deshalb abzulehnen.
Schiessanlagen
Die bestehenden Schiessanlagen erfüllen eine klare und legitime Funktion. Sie sind zentrale Infrastrukturen für Schützenvereine, den Schiesssport und die ausserdienstliche Schiesspflicht. Für viele Vereine sind sie unverzichtbare Trainings-, Wettkampf- und Gemeinschaftsorte. Der Standort Ohrbühl ist seit langem etabliert und erfüllt diese Aufgaben zuverlässig.
Der Richtplan spricht von «Transformation» der Schiessanlage Ohrbühl. Gemeint ist faktisch deren Aufgabe oder Verdrängung zugunsten anderer Nutzungen. Das lehnen wir klar ab. Eine funktionierende Anlage, die von zahlreichen Schützenvereinen genutzt wird, ohne zwingenden Grund preiszugeben, ist ideologisch motiviert und sachlich nicht begründbar.
Bestehende Nutzungen sind zu schützen. Planung hat sich an realen Bedürfnissen der Bevölkerung und der Vereine zu orientieren, nicht an abstrakten Leitbildern. Die Schiessanlage Ohrbühl muss erhalten bleiben.
Ortsbild
Winterthur ist eine lebendige Stadt, kein Freilichtmuseum. Die bestehende Bausubstanz ist wertvoll, aber sie darf nicht eingefroren werden. Städte entwickeln sich, werden erneuert, umgebaut und weitergebaut.
Der Umgang mit Denkmalschutz und ISOS ist zunehmend überregulierend. Immer mehr Einschränkungen verhindern sinnvolle Erneuerungen, Erweiterungen oder Ersatzneubauten. Eigentümer verlieren Handlungsspielraum, Investitionen werden blockiert, Entwicklung wird gebremst.
Die Stadt muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten ISOS entgegenwirken, statt jede zusätzliche Einschränkung widerspruchslos zu übernehmen. Ortsbildschutz darf nicht zur Entwicklungsbremse werden. Erhalt und Weiterentwicklung müssen gleichwertig behandelt werden.
Freiraum
Der Richtplan ist im Bereich Freiraum von inneren Widersprüchen geprägt. Einerseits wird Wachstum als unausweichlich anerkannt, andererseits sollen Versiegelung reduziert und Flächen entsiegelt werden. Beides gleichzeitig ist unrealistisch.
Konzepte wie die «Schwammstadt» mögen in einzelnen Situationen sinnvoll sein, sind aber als generelles Leitbild untauglich. Sie führen zum Abbau von Strassen und Parkplätzen, zu teuren Speziallösungen und zu hohem Unterhaltsaufwand bei fraglicher Qualität.
Gleichzeitig werden Private mit immer neuen Auflagen belastet. Freiräume sollen qualitativ, ökologisch und klimatisch optimiert werden – unabhängig von Kosten, Machbarkeit oder Nutzung. Das verteuert Bauprojekte weiter und verschärft die Wohn- und Investitionsprobleme.
Der Richtplan verkennt, dass Freiraum nicht durch Ideologie entsteht, sondern durch realistische Abwägung zwischen Nutzung, Wachstum und Kosten.
SVP Haltung
Die SVP verfolgt eine klare und konsequente Linie. Der vorliegende Richtplan ist in dieser Form nicht korrigierbar. Deshalb ist der Rückweisungsantrag der Hauptantrag. Das Werk muss grundlegend überarbeitet werden.
Der Richtplan ist auf das Wesentliche zu reduzieren. Er darf keine politischen Programme enthalten und keine ideologischen Zielbilder festschreiben. Planung bedeutet Rahmen setzen, nicht Verhalten steuern.
Der Fokus des Richtplans hat auf dem Verkehr zu liegen. Andere Themen sind entweder bereits geregelt oder gehören nicht in ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Insbesondere ideologische Eingriffe in Wohnen, Wirtschaft und Nutzung sind zu streichen.
Die SVP steht für Freiheit statt Steuerung. Die Menschen sollen selbst entscheiden können, wie sie wohnen, arbeiten und mobil sind. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, nicht Lebensstile vorzuschreiben.
Ebenso klar ist das Bekenntnis zu Markt statt Staat. Investitionen, Innovation und Entwicklung entstehen durch private Initiative, nicht durch staatliche Lenkung. Der Richtplan muss das ermöglichen – nicht verhindern.
Konsequenz
Der kommunale Richtplan ist in dieser Form nicht tragbar. Er überschreitet seine Aufgabe, missbraucht Planung für politische Steuerung und gefährdet Demokratie, Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung.
Eine grundlegende Überarbeitung ist zwingend. Der Richtplan muss auf das Wesentliche reduziert, ideologische Inhalte gestrichen und der Fokus auf echte Planung zurückgeführt werden. Einzelne Korrekturen reichen nicht aus.
Darum bleibt nur eine Konsequenz: das Referendum. Dieser Richtplan gehört an der Urne abgelehnt. Nur so kann verhindert werden, dass er für Jahre Fakten schafft, die sich später kaum mehr korrigieren lassen.

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